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Dürre 2026: Mangelhafte Verfügbarkeit von Bio- Futtermitteln in Hessen

Sondergenehmigung für den Zukauf nichtökologischer Futtermittel in Hessen.


Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU) hat am 21. August 2026 wegen der diesjährigen Dürre den Katastrophenfall für ökologische Futtermittel anerkannt. Grundlage ist Art. 1 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146. Grund ist die mangelhafte Verfügbarkeit von ökologischen Futtermitteln aus Grünland-, Rau- und Feldfutterbau in Hessen.

Betroffene ökologisch wirtschaftende Betriebe können in begründeten Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum und in einem bestimmten Gebiet eine Ausnahmegenehmigung bei ihrer zuständigen Kontrollstelle beantragen, um vorübergehend konventionelle Futtermittel einzusetzen.

 

Sie sind betroffen? Das können Sie jetzt tun:

Klären Sie vor der Antragstellung mit Ihrem Bioverband bzw. Ihrer Molkerei/Ihrem Abnehmer, ob und wie sich der Einsatz nichtökologischer Futtermittel auf Ihre Vermarktung auswirkt.

Den ausgefüllten Antrag entsprechend Art. 3 Abs. 3 der Verordnung schicken Sie zunächst per E-Mail an uns: info@abcg.alsfeld.de. Bitte geben Sie im Betreff "Antrag Katastrophenfall Futtermittel" an, damit wir ihn schnell zuordnen können. Wir prüfen Ihren Antrag und leiten ihn zeitnah an das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Behörde in Hessen weiter, das über die Genehmigung entscheidet.

 

Dokumente

[ Antragsformular ]

[ Weitere Hinweise zum Antrag ]

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser ABCG-Team jederzeit gerne zur Verfügung.


Kontaktinformationen:

Tel: +49 (0)6631 - 9149 - 490
info@abcg-alsfeld.de