Aktuelles
Aufgrund des starken Befalls von Sägewespen und Hopfenblattläusen wurde eine Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD im Anbau von Steinobst, Kernobst und Hopfen erteilt. Diese Notfallzulassung hat eine Gültigkeit von 120 Tagen, beginnend am 07. April 2025 und endend am 04. August 2025.
Der Einsatz des Quassiaextrakts ist im ökologischen Landbau erlaubt, solange bestimmte Schwellenwerte erreicht werden oder ein entsprechender Warndienstaufruf erfolgt. Diese Anwendungsbedingungen müssen dokumentiert werden.
[ Detaillierte Informationen zur Anwendung von Quassiaextrakts MD im Rahmen der Notfallzulassung ]