Aktuelles

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die QAL GmbH aus unserem Zertifizierungsstellenverbund ist für die Erstellung von Nachweisen gem. Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) zugelassen.

Für Tierhalter und Lebensmittelunternehmen hat der Gesetzgeber mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neue Anforderungen eingeführt. Halter von Mastschweinen ab einem Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind verpflichtet, die Haltung ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu melden. Nach erfolgter Meldung erhalten sie eine Kennnummer, die der Fleischwirtschaft und dem Lebensmittelhandel zur Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette dient.

Ab dem 1. August 2025 sind Lebensmittel, die an den Endverbraucher abgegeben werden, mit der Haltungsform der Tiere, von denen das Produkt stammt, zu kennzeichnen. Dies gilt zunächst für frisches Schweinefleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen.

Aus unserem Netzwerk

Die QAL GmbH aus unserem Partnernetzwerk ist für die Erstellung von Nachweisen gem. Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) zugelassen. Die Zertifizierungsstelle erweitert ihr Dienstleistungsangebot um die Kontrolle gemäß allen vorgesehenen Haltungsformen. In Bayern übernimmt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die zuständige Aufsichtsrolle. Als akkreditierte und gelistete Kontrollstelle stellt die QAL GmbH die erforderlichen Nachweise für die jeweilige Haltungsform gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus.

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