Aktuelles
Für Tierhalter und Lebensmittelunternehmen hat der Gesetzgeber mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neue Anforderungen eingeführt. Halter von Mastschweinen ab einem Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind verpflichtet, die Haltung ihrer Tiere bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu melden. Nach erfolgter Meldung erhalten sie eine Kennnummer, die der Fleischwirtschaft und dem Lebensmittelhandel zur Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette dient.
Ab dem 1. August 2025 sind Lebensmittel, die an den Endverbraucher abgegeben werden, mit der Haltungsform der Tiere, von denen das Produkt stammt, zu kennzeichnen. Dies gilt zunächst für frisches Schweinefleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen.
Sie haben Fragen und oder direkt Interesse an einem Nachweis gem. Tierhaltungskennzeichnungsgesetz? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:
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