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ABCG informiert über „Weidepflicht für alle Pflanzenfresser“

Die EU-Kommission hat im Zuge eines Pilotverfahrens eine eindeutige Stellungnahme zur Weidepflicht für Pflanzenfresser gegenüber Deutschland abgegeben.


Gemäß der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) müssen allen Pflanzenfressern, wie Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden, während der Weidezeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Eine Haltung in Laufställen, die lediglich Auslauf und Grünfütterung bietet, ohne Zugang zu Weideland, erfüllt nicht die Anforderungen einer ökologischen Wirtschaftsweise.

Laut der EU-Öko-Verordnung kann der Zugang zu Weideland nur unter bestimmten, temporären Umständen eingeschränkt werden oder unterbleiben:

  • wenn ungünstige Witterungsbedingungen, jahreszeitlich bedingte Faktoren oder ein schlechter Zustand des Bodens dies vorübergehend nicht erlauben,
  • bei behördlich angeordneten Einschränkungen aufgrund von Tierseuchen oder
  • bei männlichen Rindern, die älter als ein Jahr sind, sofern ihnen ein ständiger Zugang zu einem Auslauf gewährleistet wird.

Weitere Informationen zur Weideverpflichtung sind im sogenannten "Weidepapier" sowie in den FAQs zusammengefasst, die ab 2025 bundesweit Gültigkeit besitzen. Hier werden auch die Anforderungen hinsichtlich der Weidegewährung entsprechend der Haltungsform (Laufstall mit/ohne Auslauf, Kombinationshaltung) erläutert.

Die EU-Kommission hat im Zuge eines Pilotverfahrens eine eindeutige Stellungnahme zur Weidepflicht für Pflanzenfresser gegenüber Deutschland abgegeben. Im Jahr 2025 sind betriebliche Einzelfallentscheidungen möglich, vorausgesetzt, die erforderliche Weidenutzung wird bis spätestens 2026 vollständig umgesetzt. Sollte auf Ihrem Betrieb die Weideverpflichtung jedoch auf absehbare Zeit nicht vollständig realisiert werden können, bitten wir Sie, umgehend Kontakt mit uns sowie Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt bezüglich der Öko-Förderung aufzunehmen.

Die Umsetzung der Weidepflicht ist zu dokumentieren, d.h. für jeden Betrieb ist die Erstellung eines individuellen Weidekonzepts notwendig. Dieses Konzept muss Informationen zu den betroffenen Tiergruppen und der jeweiligen Haltungsform enthalten und ist im Rahmen der Kontrolle vorzulegen.

[ Link zu Weidepapier ]

[ Link zu FAQs zum Weidepapier ]

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Öko-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktinformationen:

Tel: +49 (0)6631 - 9149 - 490
oeko@abcg-alsfeld.de