Infos
Willkommen in unserer Wissensdatenbank! Egal, ob Sie sich über die ABCGmbH und unsere Dienstleistungen informieren möchten oder Fragen zum allgemeinen Ablauf einer Zertifizierung haben - wir haben alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt. Durchstöbern Sie unsere FAQ-Sammlung und profitieren Sie von der Unterstützung unseres Expertenteams. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert sind.
Staatliche Lebensmittelkontrollen handeln nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), deren Ziel ist, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen. Die Kontrollen erfolgen stichproben- und risikoorientiert.
Den jeweiligen Betrieben obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der in Umlauf gebrachten Lebensmittel. Sie sind verpflichtet die Qualität und die Sicherheit der verwendeten Rohstoffe und der hergestellten Produkte zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Diese umfassende Eigenkontrollpflicht wird wiederum von privatwirtschaftlichen Kontroll- und Zertifizierungsstellen rechtssicher und belegbar umgesetzt. Zudem prüfen sie die umfassenden Kriterien der unterschiedlichen privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssysteme und die über das gesetzliche Maß hinausgehenden Prüfsysteme. Diese Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der jeweiligen Systemgeber zum Teil angekündigt als auch unangekündigt.
Mit einer Zertifizierung wird die Qualität, die Konformität und/oder die Herkunft Ihrer Produkte bzw. die Umsetzung eines Managementsystem im Unternehmen belegt.
Das steigert die Qualitätssicherung gleichermaßen wie die Wettbewerbsfähigkeit und stärkt das Vertrauen von Kunden und Vermarktungspartnern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter.
Die ABCG Agrar- Beratungs- und Controll GmbH, als unabhängige und neutrale Prüfstelle, führt als Dienstleister Audits und Zertifizierungen auf allen Vermarktungsstufen in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie im Handel durch.
Alle relevanten Informationen zum entsprechenden Prüfsystem erhalten Sie von uns bzw. direkt von den Systemgebern. Zudem informieren wie Sie gerne über die einzelnen Schritte im Zertifizierungsprozess und Kontrollablauf.
Jedoch ist es uns als neutrale und unabhängige Kontrollstelle nicht gestattet, eine Beratungsdienstleistung zu erbringen. Der Grund ist ganz offensichtlich: Die Kontrolle der eigenen Beratung in Qualitätssicherungsmaßnahmen ist unzulässig.
Für ein konkretes Angebot zu einem bestimmten Programm kontaktieren Sie bitte Ihrem Bündler bzw. die Mitarbeiter unserer entsprechenden Fachabteilung.
Bei der Zusammenarbeit mit einem Bündler erteilt er den Auftrag zum Audit bei uns. Andernfalls schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit uns, der ABCG Agrar-Beratungs- und Controll GmbH.
In unserem Leistungsportfolio erhalten Sie einen Einblick über unsere Dienstleistungen. Für nähere Informationen zu den jeweiligen Programmen und zu erfüllende Kriterien informieren Sie sich bitte auf der Homepage der jeweiligen Standardgeber.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen gerne Ihr Bündler weiter bzw. unsere kompetenten Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung.
Je nach System gibt es unterschiedliche Vorgaben. Hierfür finden Sie Informationen auf der Website des entsprechenden Programms.
Der Auditor koordiniert die Termine für Erstaudits bzw. Systemkontrollen. Unangekündigte Kontrollen bleiben dagegen unangekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen Ihnen gerne unsere kompetenten Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung weiter.
Falls Sie mit dem Ergebnis der Kontrolle nicht einverstanden sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter der entsprechenden Fachabteilung.
Das Formular für Beschwerden und Reklamationen finden Sie auf unserer Webseite unter Downloads.
Bitte schicken Sie den Nachweis Ihrer Korrekturmaßnahmen unseren Mitarbeitern der jeweiligen Fachabteilungen bevorzugt per E-Mail, alternativ postalisch zu.
Der Auditor koordiniert die Termine für Erstaudits bzw. Systemkontrollen. Falls sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Kontrolleur in Verbindung.
Sollten Sie die Kontaktdaten nicht zur Hand haben, helfen Ihnen natürlich unsere Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilungen weiter.
Grundsätzlich gilt. Je früher Sie Bescheid geben desto einfacher ist es einen zeitnahen Ersatztermin zu bekommen.
Ihre Zertifizierungsdokumentation erhalten Sie postalisch zusammen mit einem Anschreiben, auf dem auch die Gültigkeitsdauer vermerkt ist.
Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Zertifizierungsergebnis haben oder es sonstige Unklarheiten gibt, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung.
Je nach System gibt es unterschiedliche Vorgaben. Hierfür finden Sie Informationen auf der Website des entsprechenden Programms.
Der Auditor vereinbart die Termine für Systemkontrollen mit Ihnen. Unangekündigte Kontrollen bleiben dagegen unangekündigt.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen Ihnen gerne unsere kompetenten Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung weiter.
Ihre tagesaktuelle Lieferberechtigung können Sie auf der Webseite von QS bei der Systempartnersuche unter folgendem Link einsehen: QS-Datenbank
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten helfen Ihnen gerne unsere kompetenten Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung weiter.